1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebes.
- Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes.
- Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Vergabe eines bestimmten Zimmers.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebes vorab per EC, Kreditkarte (Master oder Visa) oder bar zu entrichten. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte. Kostenübernahmen werden seitens des Beherbergungsbetriebes akzeptiert, müssen dem Beherbergungsbetrieb jedoch vorab in Form des ausgefüllten Kostenübernahme-Formulars schriftlich vorliegen.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
- Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
- Rechnungen des Beherbergungsbetriebes sind per Vorkasse zahlbar. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Gruppenbuchungen, eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Werden bei Vertragsende die Mietsache nicht ordnungsgemäß zurückgegeben ist der Betrieb berechtigt die Kreditkarte mit dem entsprechenden Wert zu belasten.
4. Stornierungen bei Einzelbuchungen
Bei Stornierungen bis zu 10 Tage vor Anreise erheben wir 60 % des Zimmerpreises.
Bei Stornierungen bis zu 3 Tage vor Anreise erheben wir 80 % des Zimmerpreises.
Bei einer späteren Stornierung oder nicht wahrgenommener Buchung erheben wir den vollen Zimmerpreis.
Bucht der Gast über einen Drittanbieter (z.B. Hotelportale wie booking.com, AirBnB o.ä.) ist er verpflichtet, Änderungen und Stornierungen direkt über diesen abzuwickeln.
5. Stornierungen bei Gruppenbuchung
- Bei Gruppenbuchungen ab 4 Zimmern gelten gesonderte Sonderbedingungen:
- Bis 4 Wochen vor Anreise kann die komplette Zimmeranzahl kostenfrei storniert werden.
- Bis 2 Wochen vor Anreise können 50% der Zimmer kostenfrei storniert werden. Die restlichen 50% der stornierten Zimmer werden mit 80% Stornierungsgebühren berechnet.
- Für alle Zimmer aus Gruppenbuchungen, die weniger als 1 Woche vor Anreise storniert werden, werden 90% Stornogebühren verrechnet.
- Bei einer späteren Stornierung oder nicht wahrgenommener Buchung erheben wir den vollen Zimmerpreis.
Stornierungen müssen generell schriftlich dem Beherbergungsbetrieb mitgeteilt werden.
6. Vorzeitige Abreise
- Eine vorzeitige Abreise ist bis 48 Std. vor Check-Out kostenfrei möglich. Dies muss dem Beherbergungsbetrieb schriftlich mitgeteilt werden. Eine spätere Bekanntmachung der vorzeitigen Abreise wird mit 80% der Übernachtungskosten berechnet. Bei vorzeitiger Abreise einer Gruppe ab 4 Zimmern ist eine vorzeitige Abreise bis 96 h vor Check-Out kostenfrei möglich. Dies muss dem Beherbergungsbetrieb schriftlich mitgeteilt werden. Eine spätere Bekanntmachung der vorzeitigen Abreise wird mit 80 % der Übernachtungskosten berechnet.
7. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird die vereinbarte/verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt
- der Beherbergungsbetrieb von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Beherbergungsbetriebs nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Beherbergungsbetriebes gefährdet erscheinen;
- der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
8. Zimmerbereitstellung,-übergabe und –rückgabe
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
- Haustiere sind nicht erlaubt
- Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet. Sollte in den Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes geraucht werden, behält sich der Beherbergungsbetrieb das Recht vor, 200 € Schadensersatz zu berechnen.
- Ein Karten-/Schlüsselverlust ist sofort nach Bekanntwerden dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und wird mit einem Pauschalpreis von 20,00 € dem Gast in Rechnung gestellt. Auch wenn die Karte/Schlüssel im Nachgang gefunden wird, erfolgt keine Rückerstattung des Schadensersatz-Anspruches.
- Für Schäden im Zimmer und an Einrichtungsgegenständen sowie am Gebäude, die vom Gast beabsichtigt oder unbeabsichtigt herbeigeführt werden, haftet der Hotelgast (möglicherweise seine Haftpflichtversicherung) in vollem Umfang.
9. Haftung des Beherbergungsbetrieb
- Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetrieb beruhen. Eine Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetrieb auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebes gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz am Beherbergungsbetrieb zur Verfügung gestellt wird, auch gegen Entgelt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebes abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 9, Abs. 1, Sätze 1-4.
10. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Dieser ist auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast maßgebend. Für Klagen gegen den Gast, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes vereinbart.
- Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes vereinbart.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus internationalen Abkommen oder Bestimmungen der EU etwas anderes zu Gunsten des Gastes zwingend ergibt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand April 2020